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Steuern beim Goldverkauf

Aktualierst am 14.05.2025

Inhalt

  1. Privatverkauf: Meist steuerfrei – unter einer Bedingung
  2. Haltedauer unter 1 Jahr: Steuerpflicht möglich
  3. Freibetrag: 600 € pro Jahr
  4. Dokumentation ist Pflicht
  5. Besonderheiten bei geerbtem oder geschenktem Gold
  6. Gewerblicher Goldverkauf = steuerpflichtig
  7. Ankauf durch Händler: Kein Steuerabzug

Steuern beim Goldverkauf: Was muss ich wissen?

Wer Gold verkauft, denkt meist an den Preis – aber nicht an das Finanzamt. Dabei kann der Verkauf von Gold steuerpflichtig sein – oder auch nicht. Wir erklären die wichtigsten Regeln rund um Steuern beim Goldverkauf – einfach und verständlich.

Gold Coins

1. Privatverkauf: Meist steuerfrei – unter einer Bedingung

Verkaufen Sie Gold aus Ihrem Privatvermögen (z. B. geerbte Münzen oder Schmuck), ist das steuerlich oft kein Problem – wenn zwischen Ankauf und Verkauf mindestens 12 Monate liegen. Diese sogenannte Spekulationsfrist macht den Verkauf steuerfrei.

Beispiel: Sie kaufen im Mai 2022 eine Goldmünze und verkaufen sie im Juni 2023 – steuerfrei.

2. Haltedauer unter 1 Jahr: Steuerpflicht möglich

Liegt zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr, fällt Spekulationssteuer an – aber nur, wenn Ihr Gewinn über 600 € liegt.

Beispiel: Sie kaufen für 1.000 € Gold und verkaufen es 8 Monate später für 1.800 € – der Gewinn von 800 € ist steuerpflichtig.

3. Freibetrag: 600 € pro Jahr

Liegt Ihr Gewinn unter 600 €, bleibt er steuerfrei. Wichtig: Das ist ein Jahresfreibetrag für alle privaten Veräußerungsgeschäfte (auch z. B. Bitcoin oder Antiquitäten). Wird er überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

4. Dokumentation ist Pflicht

Damit Sie im Zweifel nachweisen können, dass Ihr Verkauf steuerfrei war, sollten Sie:

  • Kaufbelege aufbewahren (z. B. Rechnungen, Händlernachweise),
  • Verkaufsbelege sichern (z. B. Auszahlungsquittungen, E-Mails),
  • die Haltedauer dokumentieren.

5. Besonderheiten bei geerbtem oder geschenktem Gold

Bei geerbtem Gold zählt der ursprüngliche Kaufzeitpunkt des Erblassers. Beispiel: Hat Ihr Vater das Gold vor 10 Jahren gekauft und Sie verkaufen es jetzt, ist es steuerfrei – auch wenn Sie es erst kürzlich geerbt haben.

6. Gewerblicher Goldverkauf = steuerpflichtig

Wenn Sie regelmäßig Gold ankaufen und verkaufen oder dies als Gewerbe betreiben, gilt das als gewerbliche Tätigkeit – dann fällt Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer an. Für private Verkäufer gilt das nicht.

7. Ankauf durch Händler: Kein Steuerabzug

Verkaufen Sie an einen Händler, wird keine Steuer automatisch einbehalten. Die Pflicht zur Versteuerung liegt bei Ihnen – wenn überhaupt.

Fazit:

Wer Gold verkauft, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen kennen. In den meisten Fällen ist der Verkauf steuerfrei – insbesondere, wenn das Gold länger als ein Jahr gehalten wurde. Im Zweifel lohnt sich der Blick in die Belege – oder eine kurze Rückfrage beim Steuerberater.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Für eine verbindliche Auskunft wende dich bitte an eine fachkundige Stelle.

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